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SPEICHERPOLITIK

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Dreamteam Equiments Ltd.

§ 1 Anwendbarkeit
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die ausschließlich zwischen Ihnen und uns, Dreamteam Equipmetns Ltd., Ave. des Rosiers, La Preneuse, Mauritius, eingetragenen Bedingungen, eingetragen unter BRN C 13117214, Geschäftsführerin Frau. Monika Celerine. Diese AGB werden Teil aller Verträge, die wir mit Ihnen über von uns angebotene Lieferungen oder Leistungen abschließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein Sonderfonds des öffentlichen Rechts sind.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritten gelten nicht, auch wenn wir ihrer Anwendung nicht individuell widersprechen. Selbst wenn wir uns auf Korrespondenz beziehen, die allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder einem Dritten enthält, oder auf solche verweisen, ist dies keine Zustimmung zur Anwendbarkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation unserer Produkte auf dieser Seite, auf Facebook oder anderen Werbemitteln ist kein verbindliches Angebot unsererseits. Sie unterbreiten uns mit Ihrer Bestellung ein verbindliches Angebot.

(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns wird nur mit einer gesonderten ausdrücklichen Annahmeerklärung von uns geschlossen, die innerhalb von fünf Arbeitstagen per Fax, E-Mail, schriftlich oder per Versand der bestellten Produkte ausgestellt wird.

(3) Mit Ausnahme der in Ziff. 1 Abs. 1, unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen.

(4) Unsere Angaben zum Liefergegenstand oder zur Dienstleistung (zB Gewicht, Maß, Marge und technische Daten) sowie deren Entwürfe (zB Abbildungen) sind nur in etwa relevant, wenn die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck dies nicht tut erfordern eine genaue Konsistenz. Sie sind keine staatlichen Merkmale, sondern Beschreibungen oder Spezifikationen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder technischer Verbesserungen sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit für den vertraglich beabsichtigten Zweck nicht beeinträchtigt wird.

(5) Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge sowie Abbildungen, Berechnungen, Prospekte, Kataloge, Modelle und sonstigen Unterlagen und Medien, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen unserem Eigentums- und / oder Urheberrecht. Sie sind nicht berechtigt, diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, weder als solche noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen, sie selbst oder durch Dritte zu verwenden, sie verwenden oder kopieren zu lassen. Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, diese Artikel vollständig an uns zurückzusenden und gegebenenfalls angefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie zu gegebener Zeit nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


§ 3 Preise und Zahlungen
(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, Mehrwertsteuer, Exportzoll sowie Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen. Relevant ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.

(3) Bei Zahlungsverzug sind Sie zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz verpflichtet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, eine Pauschale von 40 Euro zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und / oder weiterer Schäden bleibt unberührt. Die im zweiten Satz dieses Abschnitts genannte Pauschale wird von dem als Schadensersatz geschuldeten Betrag abgezogen, sofern es sich bei dem Schaden um Kosten für die Geltendmachung von Rechten handelt. Gegenüber Unternehmern bleibt unser Recht, gewerbliche Fälligkeitszinsen zu verlangen (§ 353 BGB), unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Kaution zu erbringen, wenn wir nach Vertragsschluss Umstände kennenlernen, die geeignet sind, Ihre Kreditwürdigkeit erheblich zu mindern und durch die die Zahlung unserer offenen Ansprüche von Ihnen bezüglich des jeweiligen Vertrages sind gefährdet.


§ 4 Lieferung und Lieferfrist
(1) Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihren Wunsch und Ihre Kosten senden wir die Produkte an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Sendung (insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und von uns bei Eingang der Bestellung festgelegt. Wenn der Versand vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferbedingungen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Versender, den Frachtführer oder eine andere mit dem Transport betraute dritte Person.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen voraus. Die Verteidigung der Nichterfüllung des Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Ist ein bestelltes Produkt unzustellbar, weil wir nicht ohne unser Verschulden von unserem Lieferanten beliefert werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und eine erfolgte Zahlung zurückerstatten.

(5) Ihr Anspruch auf Schadensersatz oder verschwendete Auszahlungen bei verspäteter Lieferung oder Unmöglichkeit der Leistung richtet sich nach Ziff. 7.


§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Risikoübergang, Genehmigung
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus unserem Vertrag ist La Preneuse, Mauritius, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Versandart und Verpackung unterliegen unserem eigenen Ermessen.

(3) Das Risiko geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte auf Sie über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir andere Leistungen übernommen haben (zB Versand).

(4) Lagerkosten sind von Ihnen zu tragen, wenn Sie in Verzug sind.

(5) Der Transport ist nur gegen Ihre ausdrückliche Aufforderung und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden oder andere versicherbare Risiken versichert.


§ 6 Garantie
(1) Im Falle eines Mangels (einschließlich falscher und kurzer Lieferung) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die endgültige Lieferung an einen Verbraucher bleiben jeweils unberührt.

(2) Grundlage für unsere Haftung für Mängel ist insbesondere unser vereinbarter Zustand des Produktes. Soweit keine Bedingung vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, um zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.

(3) Bei einem bilateralen Handelsgeschäft unterliegen Ihre Rechte auf Schadensersatz wegen Mängeln und Rückgriff der Einhaltung der gesetzlichen Kontroll- und Meldepflichten nach Ziff. 377 Handelsgesetzbuch (HGB). Wenn bei der Prüfung des Produkts oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel auftritt, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, während zur Einhaltung der Frist ein rechtzeitiger Versand ausreicht. Unabhängig von dieser Inspektions- und Benachrichtigungspflicht sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über offensichtliche Mängel (einschließlich falscher und kurzer Lieferzeiten) zu informieren, während zur Einhaltung der Frist auch ein rechtzeitiger Versand ausreicht. Wenn Sie die ordnungsgemäße Prüfung und / oder Mängelrüge nicht einhalten, ist unsere Haftung für den nicht gemeldeten Mangel ausgeschlossen.

(4) Wenn das Produkt fehlerhaft ist, können wir wählen, ob wir eine ergänzende Leistung durch Beseitigung von Mängeln (spätere Verbesserung) oder durch Lieferung eines fehlerfreien Produkts (Ersatzlieferung) erbringen.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Sie sind jedoch berechtigt, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten, der im Verhältnis zum Mangel angemessen ist.

(6) Sie sind verpflichtet, uns die Zeit und Gelegenheit zu geben, die geschuldete Zusatzleistung zu erbringen, insbesondere das für fehlerhaft befundene Produkt zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung sind Sie verpflichtet, uns das fehlerhafte Produkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu übergeben.

(7) Die zur Prüfung und Durchführung zusätzlicher, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn es sich um einen tatsächlichen Mangel handelt. Sollte Ihr Antrag auf Nacherfüllung nicht gerechtfertigt sein, sind wir berechtigt, eine Erstattung der daraus entstandenen Kosten zu verlangen.

(8) Ihr Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung für verschwendete Kosten unterliegt Ziff. 7 und ist ansonsten ausgeschlossen.


§ 7 Sonstige Haftung
Wir haften - unabhängig von der Rechtsgrundlage - für Schäden oder für den Ersatz verschwendeter Auszahlungen gemäß den folgenden Bestimmungen in Abs. (1) bis (5):

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieser Ziffer nichts anderes ergibt. 7 haften wir nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Verstöße gegen vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen.

(2) Wir haften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden, die auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit zurückzuführen sind,

b) für Schäden, die sich aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung ergeben (Verpflichtung, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglicht und auf die Sie sich im Allgemeinen verlassen, dass diese eingehalten wird); In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstandenen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 gelten nicht, soweit wir einen Mangel betrügerisch verschwiegen oder eine Garantie für den Zustand des Produktes sowie für Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz übernommen haben.

(4) Die Bestimmungen dieses § 7 gelten entsprechend für die Entschädigung für verschwendete Auszahlungen.

(5) Soweit eine Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die individuelle Haftung für Schäden unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Verjährungsfrist
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung. Wird eine Genehmigung vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist mit der Genehmigung.

(2) Gesetzliche Sonderbestimmungen für Rückgabeansprüche Dritter bei betrügerischer Absicht des Verkäufers und für Rückgriffsansprüche wegen endgültiger Lieferung an einen Verbraucher bleiben unberührt.

(3) Die vorgenannten Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, die auf einem Mangel des Produkts beruhen, es sei denn, die Anwendung der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist führt zu einer kürzeren Verjährungsfrist. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben jedenfalls unberührt.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen ausschließlich für Schadensersatzansprüche des Käufers nach Ziff. 7.


§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den Kaufprodukten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wenn Sie gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, insbesondere in Bezug auf Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Kaufprodukt zurückzunehmen. Wenn wir das Kaufprodukt zurücknehmen, dient dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Nachdem wir das Kaufprodukt zurückgenommen haben, sind wir berechtigt, es zu liquidieren / zu verkaufen und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden zu verwenden - nach Abzug angemessener Verkaufskosten.

(2) Bei Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren.

(3) Sie sind berechtigt, das Kaufobjekt in gewöhnlicher Routine weiterzuverkaufen; Sie weisen uns bereits alle Forderungen in Höhe des Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen zu, die Sie durch Weiterverkauf gegen Ihre Kunden oder Dritte erhalten, unabhängig davon, ob das Kaufobjekt mit weiterverkauft wurde unsere ohne Behandlung. Sie bleiben berechtigt, diese Forderung nach der Abtretung einzuziehen. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den eingezogenen Umsatzerlösen nachkommen, Sie nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder eingestellt wurde Zahlungen sind zur Hand. In diesem Fall sind wir berechtigt, von Ihnen zu verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilen, uns alle erforderlichen Informationen zum Einzug der Forderungen geben, die entsprechenden Unterlagen übergeben und die Schuldner (Dritte) informieren. über die Zuordnung.


§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Wenn Sie Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein Sonderfonds des öffentlichen Rechts sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Ihren Geschäftssitz verlegen Außerhalb Deutschlands ist Köln für alle möglichen Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen zuständig. Die gesetzlichen Bestimmungen zum ausschließlichen Gerichtsstand bleiben unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.

(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder werden sie ungültig, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Version Dezember 2017


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